Praktische Löschübungen
Wir übernehmen nur den praktischen Teil der Ausbildung, entweder wie gefordert in der DGUV 205-023 oder als Zusatz zu der aktuellen ASR A2.2 – Schulung der Mitarbeiter nach der internen Brandschutzordnung.
Unser Angebot für alle, die Ihre Mitarbeiter theoretisch selber Unterweisen können. Für alle die einen Brandschutzbeauftragen im Betrieb haben und die Brandschutzhelfer selber ausbilden. Und für die, welche sich fragen:
Wie soll die praktische Ausbildung aussehen? Wie kann jeder meiner Mitarbeiter mal einen Feuerlöscher ausprobieren? Unterweisungen ohne viel Zeitaufwand und Arbeitsunterbrechung!
- Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb, keine langen Fahrzeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter.
- Unterschiedliche Firetrainer und Attrappen werden Ihrem Arbeitsumfeld angepasst.
- Keine Umweltbelastung, da Wasserlöscher verwendet werden.
- Realistische Branschutzunterweisungen wie z.B. Einschlagen
eines Druckknopfmelders, Löschen eines Flächenbrandes u.s.w. - Ergänzung zu Ihrer theoretischen Ausbildung
- Anforderungen erfüllen nach DGUV 205-023
Auszug (Ausbildung Brandschutzhelfer) Praxis:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung,Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräten
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend. Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.