Externer Brandschutzbeauftragter
Ermittelt der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Dieser berät und unterstützt den Arbeitgeber zu Themen des betrieblichen Brandschutzes. Hier gelten die Vorgaben der vfdb – Richtlinie 12 – 09/11. Er ist zentraler Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz. Er berät die Betriebsleitung in brandschutztechnischen Fragen, ihm obliegen folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung
- Umsetzung und Einhaltung der Brandschutzvorschriften
- Kontakt zu den Behörden, Feuerwehr…
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz
- Koordination der Wartungsintervallen
- Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnungen
- Erstellen der notwendigen Flucht- und Rettungspläne
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung /Erstbegehung
- Ausbildung und Weiterbildung der Brandschutzhelfer
- Wartung der Brandschutztüren
- Evakuierungsübungen
- Schulungen der Mitarbeiter
Welche Vorteile hat ein externer Brandschutzbeauftragter?
- Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige optimale Sicherheit.
- Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
- Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
- Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann.
- Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt
Unser Leistungspaket als externer Brandschutzbeauftragter:
Allgemeines:
- Ansprechpartner für alle Belange des betriebsinternen Brandschutzes.
- Koordination aller Aktivitäten des Brandschutzes
Überwachung:
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften sowie behördlicher Auflagen.
- Erfassung und Mitteilung festgestellter Mängel.
- Überwachung der Prüffristen für sämtliche Brandschutzeinrichtungen.
- Dokumentation der Prüfungen in den Entsprechenden Kontrollbüchern.
Vorbeugender Brandschutz:
- Schulungen der Mitarbeiter.
- Ausbildung von Brandschutzhelfern.
- Erstellen, Aktualisieren und Prüfen von Brandschutzordnungen. Pflegen von Flucht-, Rettungsweg- und Feuerwehrplänen mit allen zuständigen Dienststellen.
- Koordination und Durchführung von Räumungsübungen.
- Warten der Brandschutztüren
Berichtwesen:
- Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
- Bestandsanalyse.
Bei Fragen zu unseren externen Brandschutzbeauftragten oder für ein individuelles Angebot, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Hier noch mal die Aufgaben näher beschrieben:
Änderung der Brandschutzpläne und Brandschutzordnungen
Der Brandschutzbeauftragte überwacht den aktuellen Stand der Pläne und Ordnungen. Diesbezügliche Änderungen sind ihm mitzuteilen. Er sorgt für die notwendige Fortschreibung der Dokumente und lässt hierbei die geänderte Normative sowie den aktuellen Stand der Technik einfließen (Brandschutzordnung nach DIN 14096).
Änderung des Feuerwehrplans
Notwendige Änderungen der Pläne sind durch den Brandschutzbeauftragten mit der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) und der zuständigen Bauaufsicht abzustimmen. Der aktuelle Stand der Technik (Feuerwehrpläne nach DIN 14095) ist zu beachten.
Löschübungen / Brandschutzunterweisungen
Unter der Leitung des Brandschutzbeauftragten werden regelmäßig Unterweisungen und Löschübungen durchgeführt. Hierbei ist der taktische Umgang mit dem Feuerlöschern praktisch zu üben.
Überwachung der Brandschutzeinrichtungen
Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der erforderlichen Wartungsintervalle an der Brandmeldeanlage und Brandschutzeinrichtungen, führt darüber zusammen mit der Haustechnik / Geschäftsführung eine Liste. In regelmäßigen Abständen finden Begehungen / Kontrollen der abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen statt. Überwachung von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutzeinrichtungen und (so weit vorhanden) Rettungseinrichtungen.
Nutzungsänderung
Bei Nutzungsänderungen prüft der Brandschutzbeauftragte, ob die Löscheinrichtungen (Menge, Art und Kennzeichnung) noch den Erfordernissen entsprechen.
Brandschutzbestimmungen bei Neu- oder Umbauten
Vor größeren baulichen Änderungen ist durch den Brandschutzbeauftragten eine spezielle „Brandschutzordnung Baustelle“ aufzustellen und umzusetzen.
Generell
Der Brandschutzbeauftragte führt Räumungsübungen oder Evakuierungsübungen durch. Der Brandschutzbeauftragte pflegt die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und den nötigen örtlichen Behörden. Bei allen Ereignissen, die den Einsatz der Feuerwehr erforderlich machen können, ist der Brandschutzbeauftragte zu verständigen.